Jumat, 19 April 2019

Anleger dürfen wieder auf fallenden Wirecard-Kurs spekulieren - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung

Investoren dürfen ab sofort wieder auf einen Kursverfall der Wirecard-Aktie wetten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ließ das Verbot von Leerverkäufen nach zwei Monaten auslaufen, wie sie in der Nacht zum Freitag mitteilte.

Die Wertpapieraufseher hatten Wetten gegen die Aktie des Zahlungsabwicklers im Februar untersagt, nachdem deren Kurs ein im Leitindex Dax nie dagewesenes Auf und Ab gezeigt hatte. Zeitweise hatte die Aktie des im Münchner Vorort Aschheim ansässigen Unternehmens innerhalb kürzester Zeit über ein Drittel ihres Werts verloren. Die Achterbahnfahrt, die Ende Januar begonnen hatte, war nach Erkenntnissen der Bafin durch „Short-Attacken“ ausgelöst worden. Spekulanten hatten eine Serie von Berichten der „Financial Times“ für Leerverkäufe genutzt. Die Wirtschaftszeitung berichtete mehrfach von Betrugsvorwürfen gegen Wirecard in Singapur.

Die Bafin hatte mit dem Verbot für großes Aufsehen in der Börsenszene gesorgt. Denn damit hatte die Aufsicht zum ersten Mal überhaupt für die Aktien eines einzelnen Unternehmens ein solches Verbot verkündet. Die Bafin befürchtete, dass dies den gesamten deutschen Aktienmarkt in Mitleidenschaft ziehen könnte.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Der Wirecard-Vorstand hatte die Berichte zurückgewiesen und von Diffamierung gesprochen. Eine Anwaltskanzlei kam inzwischen in einer von Wirecard in Auftrag gegebenen Untersuchung zu dem Schluss, dass es sich nur um kleinere Unregelmäßigkeiten gehandelt habe. Die Bafin hat vor wenigen Tagen nach eigenen Angaben ungefähr ein Dutzend Personen wegen des Verdachts der Kursmanipulation mit Wirecard-Aktien bei der Münchner Staatsanwaltschaft angezeigt. Finanzkreisen zufolge handelt es sich um Investoren und Journalisten, die gemeinsame Sache gemacht haben sollen.

Short-Attacken sind ein Kursmanöver, bei dem Spekulanten eine Aktie gezielt zum Absturz bringen. Die Leerverkäufer leihen sich gegen Gebühr Aktienpakete und verkaufen diese. Sinkt anschließend der Kurs, können sie die Papiere günstiger einkaufen und den Eigentümern zurückgeben, die Differenz zwischen Ver- und Einkaufspreis bleibt als Gewinn. Wirecard war bereits 2008 und 2016 Ziel von „Short“-Attacken geworden.

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https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/bafin-laesst-verbot-auslaufen-anleger-duerfen-wieder-auf-fallenden-wirecard-kurs-spekulieren-16148527.html

2019-04-19 09:13:00Z
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